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AGB

Nachhilfe- oder Förderunterrichtsvertrag

Vertragsnummer: XXXXXXX

Es folgen nun die Allgmeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss eines beidseitigen Vertrags über Nachhilfe- und/oder Förderunterricht.

I. Art und Weise der Unterrichtseinheiten

1.) Einzelunterricht

Im Einzelunterricht befasst sich der Lehrende ausschließlich mit dem einzelnen Schüler. Die Unterrichtsdauer pro Unterrichtseinheit beträgt 60 Minuten.

2.) Kleingruppen

In den Kleingruppen (3 bis 4 Schüler) findet der Nachhilfeunterricht fachhomogen statt (d.h., es wird in einer bestimmten Gruppe immer nur dasselbe Fach bearbeitet). Die Unterrichtsdauer pro Unterrichtseinheit in den Kleingruppen beträgt 60 Minuten. Wird die Mindestanzahl von 3 Schülern nicht erreicht kommt keine Kleingruppe zu Stande. In diesem Fall wird auf Punkt I., 1.) zurückgegriffen.

II. Fehlstunden

1.) Fehlen des Schülers

Fehlt der Schüler mit berechtigter Entschuldigung (schulische Aktivitäten, Krankheit, Teilnahme an Praktika oder ähnliches) so bemüht sich der Nachhilfekurs um einen Ersatztermin, erlaubt sich aber sich nicht dazu verpflichten zu lassen (ein Anspruch besteht also nicht).

2.) Fehlen des Lehrenden

Fehlt der Lehrkörper mit berechtigter Entschuldigung so greifen die Bestimmungen aus II., 1.).

III. Schulferien

In den Ferienzeiten findet der Unterricht, bis auf in den unten aufgelisteten Ferien und Feiertagen, grundsätzlich statt:

1.) Christliche und staatliche Ferien und Feiertage

– Weihnachtsferien

– Rosenmontag

– Veilchendienstag

– Gründonnerstag bis Osterdienstag

– Die gesetzlichen Feiertage des entsprechenden Bundeslandes

2.) Islamische Feiertage

– Ramadanfest (alle 3 Tage)

– Opferfest (alle 4 Tage)

– Freitagsgebet (ein ca. 2 stündiger Zeitraum am Freitagmittag der von Jahreszeit zu Jahreszeit variiert)

IV. Zahlungsweise

1.) Zahlung per Lastschriftverfahren

Der Monatsbeitrag wird zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Der Beitrag wird bis zum dritten Werktag nach Fälligkeit über ein SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Die Einführungspauschale wird bei der Abbuchung des ersten Monats hinzugerechnet und abgebucht.

2.) Zahlung per Überweisung

Bei der Zahlung per Überweisung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 Euro pro Monat berechnet.

3.) Kontodaten

Die Zahlungen sind unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks auf folgendes Bankkonto zu tätigen:

Name der Bank:

Konto Nr.:

BLZ:

IBAN:

BIC:

4.) Rabatt

Ist zeitgleich mehr als 1 Kind aus derselben Familie zum Nachhilfe- und/oder Förderunterricht in unserem Haus angemeldet, so wird ab dem 2. Kind für jedes weitere Kind eine Vergünstigung von 10 Euro auf den momentan berechneten Kurspreis pro Monat gewährt.

Die Vergünstigung verfällt, wenn nur noch ein angemeldetes Kind verbleibt.

V. Datenschutz

1.) Datenerhebung

Die von uns erhobenen persönlichen Daten über Sie und dem Teilnehmer werden nach bestem Gewissen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutzrecht verwendet. Die Erhebung der Daten war für die Abwicklung und den Abschluss des Vertrags relevant.

Die von uns benötigten relevanten Daten sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie des durch den Vertrag begünstigten Kursteilnehmers, Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer und Email-Adresse, Informationen bezüglich des schulischen Standes des Kursteilnehmers aus didaktischen Gründen und die Kontodaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung.

2.) Datenverwendung zu Werbezwecken

Wenn sie bei Vertragsschluss einwilligen, behalten wir uns vor die Erhobenen Daten dazu zu nutzen, Sie über Angebote, Neuerungen und ähnlichen Marketingaktionen zu informieren.

3.) Einwilligung zu V., 2.)

  • Ich willige der Verwendung der von mir angegeben Daten zu Zwecken wie in Punkt V., 2.) beschrieben zu.

Eine Weiterleitung meiner Daten an Dritte zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen, außer ich willige auch hierzu ausdrücklich und anderweitig ein.

Ich darf der Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen indem ich Ihnen meinen entsprechenden Willen schriftlich und unter Angabe meiner Vertragsdaten mitteile.

VII. Änderungen und Nebenabreden

Von hier niedergeschriebenen Bedingungen abweichende mündliche Absprachen und Änderungen müssen aus beweisrechtlichen Gründen niedergeschrieben und festgehalten werden, um eine möglichst zuverlässige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich sind aber keine Nebenabreden getroffen worden.